Verantwortung

Gutscher Mühle Ethik

In den vergangenen Jahren haben sich die Erwartungen der Konsumenten und der Gesellschaft bedeutend weiterentwickelt: sie wurden hinsichtlich des ethischen Verhaltens von Firmen sensibler und haben gelernt, den Produktionsprozess zu erkennen, der das eigentliche Produkt herstellt. Dies erkennend, fördert Gutscher Mühle einen sozial verantwortungsvollen Geschäftsstil.

 

Die Idee dahinter ist, dass sich Gutscher Mühle in der Mitte eines internationalen Netzwerkes befindet und die Verantwortung daher eine internationale ist.

 

Gutscher Mühle Policy

Die Mission der Gutscher Mühle ist es nicht nur, gesunde und sichere Produkte und Dienstleistungen für Kunden und Konsumenten zu bieten, sondern auch Themen zu adressieren, wie gegenseitige Hilfe und Solidarität sowie ethisches und soziales Verständnis. Die multi-kulturellen Teams in allen Bereichen der Produktion und des Büros erfordern und fördern Offenheit für andere Meinungen und andere Arbeitsweisen.

 

Es wird ebenfalls wichtig:

  • Lieferanten zu ermuntern die beste Qualität zu einem fairen Preis zu liefern
  • mit den Kunden zusammenzuarbeiten um die Projektdurchlaufzeit zugunsten des Konsumenten zu reduzieren
  • mit lokalen Anbietern zusammenzuarbeiten
  • hervorragende Qualität zu einem fairen Preis zu liefern
  • auch Nicht-Mainstream Produkte herzustellen, um dem Konsumenten auch noch eine Wahl zu ermöglichen

 

Gutscher Mühle Ethikcode

 

Gutscher Mühle, ganz wie es die Tradition des Familienunternehmens und der Standpunkt des Mutterkonzerns HACO AG betreffend soziale und ethische Themen, bekennt sich vollinhaltlich zum höchsten Sozial- und Umweltstandard und zu höchster ethischer Verantwortung. Lieferanten von Gutscher Mühle sind angehalten die Rechte der Arbeitnehmer zu respektieren, diese mit Würde und Respekt zu behandeln, ethisch und fair mit ihnen umzugehen und die Umwelt zu schützen.

 

Dieser Code beruht auf international akzeptierten Grundlagen wie jener der International Labour Organization (ILO), dem internationalen Standard SA 8000, dem Leitfaden der OECD und den „UN Global Compact’s ten“ Prinzipien.

 

Arbeit und Menschenrechte

  • Kinderarbeit
  • In Übereinstimmung mit der ILO Konvention Nr. 138 betreffend das Mindestalter dürfen Lieferanten keine Individuen mit einem Alter von weniger als 15 Jahren beschäftigen. Lieferanten dürfen Mitarbeiter, die jünger als 18 Jahre sind, keinen gefährlichen Arbeiten, keiner Nachtarbeit oder Überstundenarbeit aussetzen. Unter keinen Umständen sollte die kombinierte Gesamtzeit aus Schule, Arbeit und Transport für junge Arbeiter mehr als 10 Stunden pro Tag betragen.

     

  • Zwangsarbeit
  • Die Anwendung von Zwangsarbeit durch Lieferanten, sei es unter Androhung von Bestrafung, Einbehaltung der Ausweispapiere, Einfordern einer finanziellen Einlage oder anderer Einschränkungen, ist strikt verboten.

  • Gesundheits- und Sicherheitsregeln
  • Lieferanten müssen das Bewusstsein erhalten und die im jeweiligen Land anwendbaren Gesetze betreffend Gesundheit und Sicherheit einhalten. Die Firma muss ein sicheres und gesundes Umfeld bieten und sie setzt proaktiv Maßnahmen, die Unfälle vermeiden und die Exposition gegenüber Gesundheitsrisiken minimieren. Arbeiter müssen regelmäßig eine dokumentierte Gesundheits- und Sicherheitsschulung erhalten, welche für neu aufgenommene Arbeiter wiederholt werden muss. Lieferanten müssen Ihre Mitarbeiter mit persönlicher Schutzausrüstung versehen. Lieferanten müssen Zugang zu sauberen Toiletten und Trinkwasser gewähren. Sofern eine Unterkunft zur Verfügung gestellt wird, so muss diese sauber und sicher sein und die Basisbedürfnissse des Personals decken. Gut ausgestattete Erste-Hilfe-Kästen müssen überall im Unternehmen verfügbar sein. Lieferanten müssen gut erreichbare Feuerlöscher in ausreichender Zahl und gutem technischen Zustand vorsehen, welche regelmäßig gewartet werden müssen.

    Freiheit für gewerkschaftliche Organisation und das Recht auf Kollektivverträge

    Arbeiter haben ohne Unterschied das Recht nach freiem Willen Gewerkschaften beizutreten oder solche zu gründen. Lieferanten dürfen das Recht zum Gewerkschaftsbeitritt oder das Recht auf gemeinschaftliche Gehaltsverhandlungen nicht gefährden oder beschneiden.

  • Diskriminierung
  • Alle Arbeiter sind mit Respekt und Würde zu behandeln. Lieferanten dürfen Diskriminierung auf Grund von Rasse, nationaler oder sozialer Herkunft, Kaste, Geburt, Religion, Behinderung, Geschlecht, sexueller Orientierung, familiären Verpflichtungen, Familienstand, Gewerkschaftsmitgliedschaft, politischer Einstellung, Alter oder anderen Gründen, die eine Diskriminierung ermöglichen würden, bei der Einstellung, der Vergütung, dem Zugang zu Schulungen, Beförderungen, Entlassungen oder Pensionierungen weder fördern noch unterstützen.

  • Disziplinäre Praktiken
  • Lieferanten müssen alle Personen mit Würde und Respekt behandeln. Raue und inhumane Behandlung darf nicht gestattet werden. Abzüge vom Lohn darf von Lieferanten nicht als Methode zur Disziplinierung der Arbeitskräfte eingesetzt werden.

  • Arbeitszeiten
  • Lieferanten müssen mit den anwendbaren Gesetzen und Industriestandards betreffend Arbeitszeiten und Feiertagen in den Ländern in denen gearbeitet wird übereinstimmen. Die normale Arbeitswoche soll 48 Stunden nicht überschreiten (Überstunden nicht eingerechnet). Das Personal muss zumindest alle 6 Tage einen Tag frei haben. Überstunden müssen vergütet werden und dürfen 12 Stunden pro Woche nicht überschreiten.

  • Vergütung
  • Die Arbeitslöhne müssen zumindest den gesetzlichen Mindestlöhnen entsprechen, was immer höher ist. Die Löhne müssen die Grundbedürfnisse abdecken und ein frei verfügbares Einkommen bieten. Vor Aufnahme der Beschäftigung müssen alle Arbeiter mittels verständlichen Informationsschreibens über ihre Beschäftigungsbedingungen im Hinblick auf die Löhne versorgt werden. Lieferanten dürfen nicht „Nur-Arbeit“ Kontraktvereinbarungen, aufeinanderfolgende Kurzzeitkontrakte und/oder Schein-Lehrstellen anwenden um sich den Verpflichtungen gegenüber den Mitarbeitern, die aus den anwendbaren Rechtsquellen betreffend Arbeit und soziale Sicherheit erwachsen, zu entziehen.

     

 

Umwelt

  • Umweltschutz
  • Lieferanten müssen weltweit alle anwendbaren Umweltgesetze und –Vorschriften einhalten. Sie müssen ihre Tätigkeiten in einer Art ausführen, die Umwelt, Kunden und Mitarbeiter schützt und die Auswirkung auf die natürlichen Ressourcen minimiert. Spezieller Fokus ist auf den Bereich Treibhausgasemissionen, Abfallvermeidung, Rückgewinnung und Management von Abfällen und Wasserverbrauch sowie Wasserverschwendung zu legen.

 

Rechtschaffenheit im Geschäft

  • Anti-Korruption
  • Die Lieferanten müssen das Geschäft in einer ethisch transparenten Art führen und gegen Korruption in jeglicher Form ankämpfen, einschließlich Erpressung und Bestechung. Sie dürfen einer Regierungs- oder Verwaltungseinrichtung, politischen Parteien oder Individuen im privaten Sektor nichts geben oder anbieten, was von Wert ist um eine Wirtschaftsentscheidung in bestecherischer Weise zu beeinflussen und einen unfairen Wettbewerbsvorteil zu erwirken. Lieferanten dürfen Mitarbeitern von Gutscher Mühle keine Geschenke anbieten.

  • Interessenskonflikt
  • Lieferanten sind verpflichtet gegenwärtige oder potentielle Interessenskonflikte mit Gutscher Mühle offen zu legen. Sie dürfen kein Verhältnis, sei es finanziell oder in anderer Weise, zu einem Gutscher Mühle Mitarbeiter haben. Persönliche oder professionelle Beziehungen, die entstehen mögen, müssen ehrlich und ethisch behandelt werden.

  • Konten und Aufbewahrung von Aufzeichnungen
  • Lieferanten von Gutscher Mühle müssen die notwendige Dokumentation aufbewahren um Übereinstimmung mit diesem Code beweisen zu können. Sie müssen alle Transaktionen, Daten und Informationen in einer ehrlichen und anständigen Weise aufzeichnen und berichten.

  • Vertraulichkeit
  • Die Lieferanten müssen Gutscher Mühle zusichern, dass private und vertrauliche Informationen, elektronische Daten und geistiges Eigentum in ihren Händen sicher ist um den wirtschaftlichen Erfolg für beide Seiten sicherzustellen. Unsere Lieferanten können einen ähnlichen Schutz ihrer vertraulichen Informationen erwarten. Diese Auflage bleibt auch nach Beendigung der Geschäftsbeziehung bestehen.

 

Qualität, Gesundheit und Sicherheit

  • Produktsicherheit
  • Lieferanten sind verpflichtet qualitativ hochwertige und sichere Produkte herzustellen. Sie müssen mit allen anwendbaren Qualitäts- und Lebensmittelsicherheitsstandards übereinstimmen. Die Lieferanten müssen eine gute Herstellerpraxis und Testvorschriften befolgen. Sie müssen außerdem jeden Vorfall an Gutscher Mühle berichten, der eine negative Auswirkung auf die Qualität der Lebensmittel und deren Sicherheit haben könnte.